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  • 03.04.2009 | Rechtsdienstleistung

    Abtretungen weiterhin unproblematisch

    Versicherungen versuchen bis heute immer wieder, in Prozessen mit dem Argument zu punkten, die Werkstatt, der Autovermieter oder der Sachverständige seien schon formal die falschen Kläger. Begründung: Die Abtretungen seien wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz nichtig. Die Versicherungen tun das, weil es ihnen gegen die Strategie geht, dass diese Dienstleister den Kampf um das im Ergebnis ihnen zustehende Geld selbst in die Hand nehmen. Dass die Gesetzesreform vom RBerG zum RDG mit der doch recht klaren Öffnung der Klagemöglichkeiten für die Dienstleister Vorteile bringt, wollen sie nicht akzeptieren. Die Gerichte sind jedoch auf klarem Kurs. Folgende Urteile bestätigen die von uns vertretene Linie der Wirksamkeit der neuen Abtretungen nach dem RDG:  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2009 | Seite 6 | ID 125882