04.06.2009 | Rechtsdienstleistung
AG Dortmund bestätigt „neue“ Abtretungen
Auch das AG Dortmund sieht Abtretungen auf Grundlage des seit dem 1. Juli 2008 geltenden RDG als unproblematisch an. Solange die Abtretung des Anspruchs nicht das Hauptgeschäft des Dienstleisters ist, wie es bei einem Inkassobüro der Fall wäre, ist die Abtretung wirksam (Urteil vom 6.5.2009, Az: 404 C 849/09, eingesandt von Rechtsanwalt Lothar Schriewer, Düsseldorf) (Abruf-Nr. 091670)
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 5 | ID 127562