06.11.2008 | Rechtsdienstleistung
Altfälle noch nach Rechtsberatungsgesetz
Es war bisher offen, ob Fälle aus der Zeit vor dem 1. Juli 2008 noch nach dem alten Rechtsberatungs- oder bereits nach dem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz zu behandeln sind. Nun aber bildet sich klar heraus, dass die Gerichte das Gesetz anwenden, das zur Zeit der Unterzeichnung der Abtretung galt.
Wichtig: Das heißt, dass im Rahmen von Prozessen aus abgetretenem Recht, wie sie zurzeit vor allem von Autovermietern und Sachverständigen in großer Zahl geführt werden, noch die engeren Regeln des alten Rechtsberatungsgesetzes beachtet werden müssen. Ohne Rechnung und Mahnung an den Kunden steht die Abtretung dann auf tönernen Füßen. Das war zu erwarten und entspricht unserer Prognose.
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 6 | ID 122705