03.06.2008 | Rechtsdienstleistung aus einer Hand
Dem Kunden Paketlösungen aus Werkstatt und Rechtsanwalt anbieten
Seit der Ausgabe 1/2008 haben wir intensiv über das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) berichtet, das am 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz ablösen wird. Gleichzeitig haben wir beobachtet, welche Entwicklungen es am Markt gibt, um die Schadenabwicklung in den Werkstätten für die Kunden auf effiziente Weise zu optimieren. Zudem erreichten uns einige Leserfragen zu diesem Thema.
Auf Basis dieser Anregungen stellen wir Ihnen nachfolgend die drei derzeit diskutierten Modelle für eine Kooperation von Kfz-Werkstatt und Rechtsanwalt vor. Zur sprachlichen Vereinfachung verwenden wir im Text jeweils das Wort „Rechtsanwalt“. Gemeint sind damit selbstverständlich auch Rechtsanwältinnen.
1. Rechtsanwalt einstellen
Junge Juristen sind derzeit in übergroßer Zahl „am Markt“. Angesichts der noch etwa 100.000 Studenten der Rechtswissenschaften an den deutschen Hochschulen bleibt es auch für die absehbare Zukunft bei einem solchen Überangebot.
Das veranlasst einige Kfz-Unternehmer, darüber nachzudenken, einen Rechtsanwalt einzustellen. Jedenfalls in großen Betrieben gibt es auch über die Unfallregulierung hinaus genug Arbeit rund um juristischen Fragen: Das fängt bei werkvertraglichen Fragestellungen an, geht über kaufrechtliche Problemstellungen und endet nicht bei arbeits- und gesellschaftsrechtlichen Fragen.
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