04.06.2009 | Rechtsdienstleistung
(Falsches) Urteil des AG Frankfurt zur Abtretung
Nach der Auffassung des AG Frankfurt kann eine Autovermietung (und das gleiche müsste dann auch für eine Werkstatt oder für einen Sachverständigen gelten) aus einer Abtretung niemals klagen, weil der Rechtsstreit ja gerade zeige, dass eine rechtliche Prüfung erforderlich sei (Urteil vom 22.8.2008, Az: 31 C 357/08-72).
Beachten Sie: Das Urteil ist erstens noch nicht rechtskräftig und zweitens wohl falsch, denn damit würde die Möglichkeit der Abtretung völlig ausgehöhlt. Gerade das Gegenteil wollte der Gesetzgeber mit der Reform aber erreichen. Jetzt aktuell wurde es durch eine Fachzeitschrift veröffentlicht und durch einen unter Anwälten sehr weit verbreiteten Newsletter eines Automobilclubs zusätzlich verbreitet. Der betroffene Autovermieter ist in die Berufung gegangen. Das Berufungsurteil liegt zwar noch nicht vor, aber das LG Frankfurt hat bereits prozessleitende Beschlüsse erlassen, die sich mit der Höhe der Mietwagenkosten befassen. Damit müsste sich das LG aber nicht auseinander setzen, wenn es mit dem AG der Auffassung wäre, dass schon die Abtretung nichtig sei.
Unser Service: Es ist zu erwarten, dass sich nunmehr einzelne Versicherungen, vielleicht auch die, an der der Automobilclub beteiligt ist, auf dieses Urteil berufen. Als Reaktion darauf haben wir den Textbaustein 223 verfasst.