11.05.2010 | Rechtsdienstleistung
LG Berlin korrigiert AG Berlin: Abtretung akzeptiert
In der April-Ausgabe haben wir auf der Seite 6 über das Urteil des AG Berlin berichtet, das eine aktuelle Abtretung verworfen hat. Wir gaben den Hinweis, das Urteil sei unrichtig. So hat es das LG Berlin in der Berufungsinstanz nun auch gesehen. Daraufhin hat die Versicherung anerkannt und bezahlt. Deshalb gibt es kein Urteil, sondern nur einen Beschluss des LG Berlin. Der Versicherung wurden wegen des Schuldanerkenntnisses die Kosten des Verfahrens auferlegt (Beschluss vom 3.11.2009, Az: 41 S 147/09; Abruf-Nr. 101177).
Beachten Sie: In Gerichtsverfahren in Berlin oder bei Unfallsachen mit Berlin-Bezug argumentieren einige Versicherungen noch immer mit dem amtsgerichtlichen Urteil. Dem können Sie mit dem Beschluss des LG und einigen Erläuterungen dazu entgegenwirken.
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