05.09.2008 | Rechtsprechungsübersicht
Die Nutzungsausfallentschädigung – Grundlinien und Feinheiten im Überblick
Urteile zur Nutzungsausfallentschädigung haben seit einiger Zeit Konjunktur. Die meisten haben wir Ihnen – verteilt auf viele Ausgaben – bereits vorgestellt. Nachfolgend verschaffen wir Ihnen nun einen Gesamtüberblick über die Rechtsprechung und arbeiten dabei die Grundlinien und die Feinheiten für die tägliche Praxis heraus.
Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung?
Kraftfahrzeuge werden üblicherweise angeschafft, um sie zu nutzen. Dabei ist es Sache des Einzelnen zu entscheiden, ob er das Fahrzeug für einen beträchtlichen Geldbetrag erwirbt oder einen regelmäßig wiederkehrenden Betrag für dessen Nutzung bezahlt (Leasing).
Wird die Nutzungsmöglichkeit unfallbedingt entzogen, hat der Geschädigte Anspruch auf Wiederherstellung seiner Mobilität. Er kann ein gleichartiges Fahrzeug zur Überbrückung der reparaturbedingten oder ersatzkaufbedingten Immobilität anmieten.
Für Geschädigte, die auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichten, wurde schon vor Jahrzehnten der Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung entwickelt. Die rechtliche Einordnung ist nach wie vor umstritten. Aber der BGH hat mit seiner Rechtsprechung die Konturen für den Alltag der Schadenregulierung herausgebildet.
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