03.06.2011 | Restwert
Abwrackprämie hat keinen Einfluss auf Schaden
Die Inanspruchnahme der Abwrackprämie hat keinen Einfluss auf die Schadenhöhe. Sie hat einen definierten Zweck und ist in keiner Weise auf einen fremd verursachten Schaden anzurechnen.
Beachten Sie: Viele offene Fälle rund um die Abwrackprämie gibt es vermutlich nicht mehr, aber immer wieder kochen einzelne wie der vor dem LG Saarbrücken (Urteil vom 15.4.2011, Az: 13 S 5/11; Abruf-Nr. 111786) hoch. Bei einem Schadenfall entstanden prognostizierte Reparaturkosten in Höhe von etwa 1.900 Euro. Der Geschädigte hat daraufhin den Wagen abgewrackt und die damalige Prämie von 2.500 Euro im Rahmen eines prämienberechtigten Fahrzeugkaufs erhalten. Der Versicherer stellte sich auf den Standpunkt, dadurch habe der Geschädigte aus Anlass des Unfalls mehr bekommen, als der Schädiger überhaupt bezahlen müsse. Folglich sei kein ausgleichspflichtiger Schaden mehr vorhanden. Das hat das LG nicht mitgemacht.
Praxishinweis: Das LG stützt damit die Auffassung, die wir schon immer vertreten haben (UE 2/2009, Seite 10) und die sich beispielsweise auch das AG Koblenz (UE 10/2010, Seite 6) zu eigen gemacht hat. Seit der Ausreißerentscheidung des AG Nürtingen (UE 4/2010, Seite 1) wittern jedoch manche Versicherer Morgenluft. Mit dem aktualisierten Textbaustein 203 sollten Sie jedoch diesen Versicherern Paroli bieten können. |