06.05.2011 | Restwert
Verzögerte Restwertabwicklung und Ausfallschaden
Der Ausfallschaden geht bei folgender Fallgestaltung zulasten des Schädigers: Die Abwicklung des Wrackverkaufs an einen dem Geschädigten über eine der Restwertbörsen benannten Aufkäufer verzögert sich aus Gründen, die bei dem Aufkäufer liegen, und der Geschädigte kann mangels Restwerterlös den Ersatzwagen nicht kaufen (LG Hannover, Urteil vom 23.3.2011, Az: 11 S 56/10; Abruf-Nr. 111415).
Beachten Sie: Der Sachverständige (dem Urteil ist nicht entnehmbar, ob er vom Geschädigten oder der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung beauftragt wurde) hat den Restwert über eine Restwertbörse ermittelt. Das höchste der Gebote nahm der Geschädigte an. Der Restwertkäufer war jedoch, wie sich später zeigte, in finanziellen Schwierigkeiten, weil das Finanzamt sein Konto gepfändet hatte. Er holte den Wagen erst 21 Tage nach Kaufvertragsabschluss ab, das Geld überwies er erst einen weiteren Monat später. Die dadurch verzögerte Beschaffung des Ersatzfahrzeugs geht zulasten der eintrittspflichtigen Versicherung. Das betraf im vorliegenden Fall sowohl die Nutzungsausfallentschädigung als auch Standgeld für die Verwahrung des Wagens bei der Werkstatt.
Unser Service: Für diesen Fall haben wir den Textbaustein 290 in vier Varianten entwickelt. Diese unterscheiden sich zum einen darin, ob sich die Situation erst entwickelt oder ob sie bereits eingetreten ist, und zum anderen darin, ob der Versicherer oder der Geschädigte den Sachverständigen beauftragt hat.