31.07.2008 | Rotes Kennzeichen
Agenturfahrzeug: Rotes Kennzeichen „drüberhängen“?
Ein Leser fragt: Wenn ich ein zugelassenes fremdes Fahrzeug, das ich als Vermittler im Rahmen eines Agenturgeschäfts verkaufe, auf mein Versicherungsrisiko bewegen möchte, kann ich das durch „Drüberhängen“ meines Roten Kennzeichens erreichen?
Unsere Antwort: Nein! Ein Fahrzeug mit einem Roten Kennzeichen zu versehen bedeutet, es in einem vereinfachten Verfahren zum Straßenverkehr zuzulassen. Ein Fahrzeug, das bereits zugelassen ist, kann nicht „nochmal“ zugelassen werden. Dann greift auch nicht die Versicherung, die zu dieser Zulassung gehört. Eine andere – vom Einzelfall abhängige – Frage ist, ob Ihre Handel- und Handwerkversicherung unter dem Gesichtspunkt der Obhut greift.
Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 7 | ID 120783