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  • 03.04.2009 | Sachverständige und Werkstätten

    Oldtimerunfall - Besonderheiten
    bei der Schadenabwicklung

    Rechtsanwalt Dr. jur. Götz Knoop , Lippstadt (www.oldtimer-recht.com)

    Wenn Sie es mit einem Old- oder Youngtimer mit Unfallschaden zu tun haben, müssen Sie einige Besonderheiten bei der Abwicklung des Schadens beachten.  

    Schätzbarkeit des Schadenumfangs

    Bei einem historischen Fahrzeug mit Unfallschaden wird der Sachverständige mit seinem Audatex-System nicht weit kommen. Fahrzeuge, die die 30-Jahre-Grenze deutlich überschritten haben, sind nicht im Audatex-System erfasst. Bei solchen Fahrzeugen, die in jüngster Zeit die 30-Jahre-Grenze überschritten haben, sind diese zwar in Einzelfällen mit den Arbeitswerten und Ersatzteilpreisen im Audatex-System erfasst, so zum Beispiel beim Golf I. Jedoch basieren die dort erfassten Werte auf einer einwandfreien Ersatzteilversorgung, was bei historischen Fahrzeugen nicht immer gegeben ist. So sind sogar schon bei jüngeren Fahrzeugen Lücken in der Ersatzteilversorgung festzustellen, so zum Beispiel beim MG-F.  

     

    Der Sachverständige kommt also nicht umhin, Lieferbarkeit und Preise von Ersatzteilen zu hinterfragen, gegebenenfalls sogar kleine Recherchen durchzuführen.  

     

    Wegen der meist fehlenden Angaben zu Arbeitswerten kann er die tatsächlichen Reparaturkosten nur schätzen. Diese Schätzung erhöht das (beim Schädiger liegende) Prognoserisiko deutlich. Die im Audatex-System hinterlegten Arbeitswerte beruhen schließlich auf statistischen Erhebungen. Beim Oldtimer kann der Sachverständige nur schätzen, wie lange welcher Arbeitsabschnitt dauert.