01.03.2007 | Sachverständigenhonorar
Erneutes BGH-Urteil zu Sachverständigenhonoraren
Zum dritten Mal hat der BGH zu Sachverständigenhonoraren entschieden. Das LG Berlin hatte die Abrechnung des Gutachters anhand der Schadenhöhe verworfen, denn bei Gutachtern sei eine Abrechnung auf Stundenbasis üblich. Der BGH hat daran insoweit Kritik geübt, dass im Urteil nichts dazu stünde, woher diese Feststellung kommt. Er hat dann für die neue in Berlin erforderliche Verhandlung den Hinweis gegeben, es komme auf den abgrenzbaren Markt der Kfz-Gutachten an. Ein weiterer Hinweis geht dahin, dass sich der Sachverständige und der Geschädigte ausdrücklich auf eine Abrechnung anhand der Schadenhöhe geeinigt hatten. Letztlich hat der BGH auf seine beiden Urteile hingewiesen, mit denen er eine Abrechnung nach Schadenhöhe bereits akzeptiert hat. (Urteil vom 10.10.2006, Az: X ZR 42/06) (Abruf-Nr. 070656)