03.06.2011 | Sachverständigenhonorar
Erstattung der Gutachtenkosten bei Quotenhaftung
Haftet der Geschädigte teilweise für den Unfall mit, bekommt er die Sachverständigenkosten auch nur entsprechend der Haftungsquote des Unfallgegners erstattet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.3.2011, Az: I-1 U 152/10; Abruf-Nr. 111266).
Praxishinweis: Damit ist die wichtige Frage „Volle Erstattung der Gutachtenkosten oder nur entsprechend der Quote?“ weiter offen:
Leider hat das OLG Düsseldorf die Revision zum BGH nicht zugelassen. Allerdings konnte es im Zeitpunkt seiner Entscheidung die abweichende Entscheidung des OLG Rostock, die Anlass zur Zulassung gegeben hätte, nicht kennen. |
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 7 | ID 145606