07.02.2011 | Schadenminderungspflicht
Versichererangebote zur günstigen Schadenbeseitigung haben Konjunktur
Zum Dauerbrenner in der Rechtsprechung entwickelt sich die Frage, welche Bedeutung Hinweise des Versicherers auf günstige Schadenbeseitigungsmöglichkeiten haben.
Versichererhinweise zu Werkstätten und Mietwagen
Zurzeit geht es überwiegend um die Mietwagen, aber auch Werkstatthinweise vor tatsächlich durchgeführter Reparatur geraten nach und nach erkennbar in den Arbeitsplan der Versicherer.
Und so entscheiden die Gerichte
Die Frage, inwieweit der Geschädigte den Hinweisen folgen muss, um seiner Schadenminderungspflicht nachzukommen, haben verschiedene Gerichte in jüngerer Zeit wie folgt entschieden:
- Das AG Anklam verneint eine Pflicht des Geschädigten, sich auf eine vom Versicherer eröffnete Anmietmöglichkeit zu einem nicht marktüblichen Preis einlassen zu müssen (Urteil vom 24.10.2010, Az: 7 C 80/10; Abruf-Nr. 110294).
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