05.09.2008 | Schadensteuerung
Versicherung haftet nicht für Fehler in empfohlener Werkstatt
Empfiehlt eine Versicherung einem Versicherungsnehmer zur Schadenbeseitigung eine bestimmte Werkstatt, haftet sie bei Fehlleistungen der Werkstatt nicht selbst dafür (LG Düsseldorf, Urteil vom 29.7.2008, Az: 11 O 450/07; Abruf-Nr. 082402).
Urteil zur Wohngebäudeversicherung ...
Das Urteil erging zu einer Wohngebäudeversicherung. Der Versicherungsnehmer hatte einen Wasserschaden, der den Fliesenboden im Keller unternässte. Daher musste der darunter liegende Estrich getrocknet werden. Dabei richtete der vom Versicherungsnehmer beauftragte Handwerker Schaden an.
Den hatte der Versicherungsnehmer ausgewählt, weil die Versicherung darauf gedrängt hatte. Der Versicherungsnehmer hatte ihm auch eine Abtretung unterzeichnet, woraufhin der Handwerker unmittelbar mit der Versicherung abrechnete.
... mit Auswirkung auf „Schadensteuerung“
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