Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 04.12.2008 | Spannende Frage

    Sind die Preisvorgaben der Versicherung wettbewerbswidrig?

    Ein bemerkenswertes Urteil zu der Frage, ob die Preisvorgaben der Versicherung möglicherweise wettbewerbswidrig sind, kommt vom LG Weiden (Urteil vom 12.11.2008, Az: 22 S 59/08, eingesandt von Rechtsanwalt Christian Biber aus Regensburg; Abruf-Nr. 083666):  

     

    • Erweckt der Versicherer den Eindruck, der Geschädigte müsse zwingend seinen Einflussnahmen folgen und hinterlegt das mit wirtschaftlichem Druck, wird die Entscheidungsfreiheit des Verbrauchers in nicht hinnehmbarer Weise gesteuert.

     

    • In gleicher Weise liegt eine unangemessene Beeinflussung des Verbrauchers auch dann vor, wenn der Versicherer ihm gegenüber, ohne das aufzudecken, auf Sonderpreise seiner Kooperationspartner verweist. Denn dann liegt eine Fallgestaltung vor, bei der der Geschädigte ohne die „Hilfe“ des Versicherers zu solchen Konditionen gar nicht anmieten kann.

     

    Beachten Sie: Das Urteil ist im Zusammenhang mit der von einer Versicherung dem Geschädigten präsentierten Mietwagenpreisliste ergangen (nämlich der mit dem Porsche Carrera für 99 Euro all inklusive). Es hat aber auch Auswirkungen auf alle anderen Schadenpositionen, vorneweg auch die der Werkstattwahl.  

     

    Die Freiheit des Verbrauchers muss bleiben