01.10.2007 | Stand der Rechtsprechung
Eigenersparnisabzug trotz einer Klasse kleiner?
Ein Leser hat folgende Frage an die Redaktion gerichtet: „Obwohl wir bei Haftpflichtschäden immer eine Klasse kleiner vermieten, als das beschädigte Fahrzeug eingruppiert ist, haben wir mit dem Eigenersparnisabzug zu kämpfen. Wie ist die Rechtslage?“
Antwort
Die Rechtslage ist unübersichtlich. Bis zum Jahr 1991 gab es eine zwischen dem Verband der Versicherer und dem Verband der Autovermieter ausgehandelte „Spielregel“, wonach der Versicherer auf den Eigenersparnisabzug verzichtete, wenn der Geschädigte eine Klasse kleiner mietete.
Diese Verfahrensweise basierte also zunächst auf einer Einigung außerhalb der Rechtsprechung. Die Gerichte haben aber auf breiter Front dieses Agreement in Rechtsprechung gegossen. Die Logik: Eigentlich hat der Geschädigte Anspruch auf ein klassengleiches Fahrzeug, das aber dann mit Eigenersparnisabzug. Die Preisspanne zwischen den Gruppen liegt in etwa dem gleichen Bereich, wie die anzurechnende Ersparnis. Verzichtet der Geschädigte auf ein gleich großes Fahrzeug, erspart er dem Versicherer bereits einen Betrag.
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