01.02.2005 | Stand der Rechtsprechung
Nutzen Sie die aktuelle Rechtsprechung bei der Abrechnung von Mietwagenkosten
Seit nunmehr 15 Jahren, nämlich seitdem die frühere „HUK-Empfehlung zur Abrechnung von Mietwagenkosten im Unfall-Ersatzgeschäft“ ausgelaufen ist, liegen sich die Versicherungswirtschaft und die Autovermieter in den Haaren.
Der Hintergrund dieses Dauerstreits ist leicht erklärt: Im Business-Bereich (Vermietbüros am Flughafen, Bahnhof etc.) werden Mietwagen zu niedrigeren Tarifen vermietet, als im Unfallersatzgeschäft. Die Situation hat sich in den letzten Jahren dadurch noch verschärft, dass es mittlerweile zum Service in Autohäusern gehört, Mobilitäts-Mietfahrzeuge für mehr oder weniger symbolische Beträge anzubieten. Der Versicherungswirtschaft ist es ein Dorn im Auge, für Unfallersatz-Mietfahrzeuge mehr zahlen zu müssen, als im Business-Segment verlangt würde und sogar ein Vielfaches dessen, was für die Mobilitätsfahrzeuge berechnet wird.
Rechtsprechung des BGH
Bereits im Jahr 1996 hatte der BGH entschieden, dass ein Geschädigter nicht gegen die Schadenminderungspflicht verstößt, wenn er ein Fahrzeug zum Unfallersatztarif anmietet. Durch das Urteil kam allerdings keine Ruhe an die Front.
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