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  • 05.07.2010 | Stundenverrechnungssätze

    Auf Werkstatttreue des aktuellen Eigentümers kommt es an

    Wie schon das AG Bonn (Ausgabe 4/2010, Seite 3) hat auch das AG Trier entschieden: Für die Werkstatttreue, die als Schutz gegen einen Verweis auf eine andere Werkstatt bei Autos jenseits des Garantieschutzes ist, kommt es nur auf das Verhalten des aktuellen Eigentümers an. Hat er das Fahrzeug gebraucht gekauft, spielt es keine Rolle, wo der Vorbesitzer es hat warten und reparieren lassen. (Urteil vom 29.12.2009, Az: 8 C 217/09) (Abruf-Nr. 101922)  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 3 | ID 136833