Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.01.2007 | Stundenverrechnungssätze

    Diskussionen nun auch bei durchgeführter Reparatur

    Der Streit um die Stundenverrechnungssätze erreicht neue Dimensionen. Bisher tobte er rund um die fiktive Abrechnung. Offenbar versucht eine Versicherung nun – uns ist jetzt der zweite Vorgang bekannt geworden –, auch nach durchgeführter Reparatur im Anschluss Kürzungen mit dem Argument durchzusetzen, woanders wäre die Reparatur billiger gewesen. Das allerdings hat das OLG Dresden nicht mitgemacht. Die BGH-Entscheidung zu den Stundenverrechnungssätzen ist nach Ansicht der Dresdner Richter so zu verstehen, dass dem Geschädigten sogar bei der fiktiven Abrechnung der Stundenverrechnungssatz einer markengebundenen Fachwerkstatt zusteht. Dann gilt das erst recht bei einer tatsächlich in der Markenwerkstatt durchgeführten Reparatur (Beschluss vom 15.11.2006, Az: 7 U 1385/06; Abruf-Nr. 063782).  

    Beachten Sie: Es ist kaum zu erwarten, dass irgendein Gericht das anders sieht. Kritisch wäre allenfalls folgende Situation: Schon vor der Erteilung des Auftrags bekommt der Geschädigte von der gegnerischen Versicherung den Hinweis, in zumutbarer Nähe zu seinem Wohnort gebe es eine Werkstatt seiner Marke, die deutlich günstiger arbeitet. In einem solchen Fall gilt dann: Der frühe Vogel fängt den Wurm!  

    Unser Service: Einen Textbaustein dazu finden Sie nachfolgend unter „weitere Dokumente“.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 6 | ID 98016