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  • 03.06.2008 | Stundenverrechnungssatz

    Billigste Markenwerkstatt oder allgemeines Preisniveau?

    Gibt es im Einzugsbereich des Geschädigten mehrere Werkstätten der Marke, muss er nicht die Billigste wählen. Er muss nur sicherstellen, dass er sich auf dem allgemeinen Preisniveau bewegt (AG Ludwigshafen am Rhein, Urteil vom 15.4.2008, Az: 2a C 312/07; Abruf-Nr. 081640).  

    Das Urteil stammt einer fiktiven Abrechnung auf Gutachtenbasis. Es hat aber auch Bedeutung für konkrete Reparaturen. Denn es sind immer wieder Versuche von Versicherungen zu beobachten, nach dem Vorbild der Restwertrechtsprechung frühzeitig „hineinzugrätschen“ und schon vor der Reparatur auf die Wahl einer anderen Werkstatt zu drängen. Nach richtiger Auslegung der „Porsche-Entscheidung“ des BGH darf die Versicherung nicht auf eine markenfremde Werkstatt verweisen. Jedoch könnte sie eine Chance haben, wenn sie auf einen preiswerten Betrieb der jeweiligen Marke verweist. Denn auch in der Mietwagenthematik schützt der BGH die Entscheidung des Geschädigten, er wolle zu „seinem Vermieter“, nicht grenzenlos.  

    Beachten Sie: Das Urteil des AG Ludwigshafen ist sicher für alle die Fälle nützlich, bei denen die Preise der einzelnen Betriebe der Marke ohnehin nicht weit auseinanderklaffen. Bei großen Spannen ist nicht sicher, ob alle Gerichte so entscheiden werden.  

    Unser Tipp: Nutzen Sie den Textbaustein 170 zu diesem Thema.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 3 | ID 119699