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  • 04.07.2008 | Stundenverrechnungssatz

    Kostenvoranschlag aus freier Werkstatt

    Legt der Geschädigte selbst einen Kostenvoranschlag einer nicht markengebundenen Werkstatt vor, darf der Versicherer den darin enthaltenen Stundenverrechnungssatz auf die Werte einer anderen freien Werkstatt herunterrechnen. Logik: Der Geschädigte lege ja keinen Wert auf sein Recht aus der „Porsche-Entscheidung“ (LG Göttingen, Beschluss vom 11.1.2008, Az: 5 S 31/07).  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 2 | ID 120324