04.07.2008 | Stundenverrechnungssatz
Kostenvoranschlag aus freier Werkstatt
Legt der Geschädigte selbst einen Kostenvoranschlag einer nicht markengebundenen Werkstatt vor, darf der Versicherer den darin enthaltenen Stundenverrechnungssatz auf die Werte einer anderen freien Werkstatt herunterrechnen. Logik: Der Geschädigte lege ja keinen Wert auf sein Recht aus der „Porsche-Entscheidung“ (LG Göttingen, Beschluss vom 11.1.2008, Az: 5 S 31/07).
Legt der Geschädigte selbst einen Kostenvoranschlag einer nicht markengebundenen Werkstatt vor, darf der Versicherer den darin enthaltenen Stundenverrechnungssatz auf die Werte einer anderen freien Werkstatt herunterrechnen.
Quelle:
Ausgabe 07 / 2008 | Seite 2 | ID 120324
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