05.02.2010 | Totalschaden
Mehrkosten für Automatikgetriebe nach Verletzung
Wird der Geschädigte bei einem Unfall so schwer verletzt, dass er später nur noch ein Automatikfahrzeug fahren kann, muss ihm der Schädiger zusätzlich zum Wiederbeschaffungswert seines total beschädigten Fahrzeugs auch die Mehrkosten für ein Modell mit Automatikgetriebe bezahlen. (OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.1.2009, Az: I-1 U 113/05) (Abruf-Nr. 100303)
Quelle: Ausgabe 02 / 2010 | Seite 5 | ID 133412