06.07.2009 | Tür auf - Tür ab
Bei Türunfällen ist die konkrete Situation für die Haftungsverteilung entscheidend
Unfälle, die sich dadurch ereignen, dass Fahrzeugtüren an stehenden Fahrzeugen geöffnet werden, sind keine Seltenheit. Die Enge in deutschen Städten - oft durch notdürftig eingerichtete (aufgemalte) Fahrradwege noch verschärft - und auf Parkplätzen wirkt unfallfördernd. Dazu kommt: Insbesondere vorbeifahrende Radfahrer haben oft die Neigung möglichst weit rechts zu fahren, weil sie ständig mit Autos rechnen müssen, die sie überholen. Da bleiben Unfälle nicht aus.
Zwei allgemeine Grundregeln zur Unfallvermeidung
Zwei allgemeine Grundregeln sollen helfen, solche Unfälle zu vermeiden:
- Wer die Tür eines stehenden Fahrzeugs von außen oder von innen öffnet, muss sich vergewissern, dass er niemanden gefährdet.
- Wer an einem stehenden Fahrzeug vorbeifährt, muss einen ausreichenden Seitenabstand einhalten. Wie groß dieser sein muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Faustregel lautet: Ein Meter.
Haftungsverteilung ist eine Frage des Einzelfalls
Für die Frage der Haftungsverteilung gilt der Grundsatz: Die Sorgfaltspflicht des Türöffners wird höher gewichtet als die Seitenabstandsregel. Denn es kann ja Gründe geben (schmale Straße, Gegenverkehr), warum das Distanzmaß unterschritten wurde.
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