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  • 01.12.2006 | Verbringungskosten

    Verbringungskosten und Bagatellschaden

    In die Diskussion um die Verbringungskosten hat das AG Lahnstein einen bisher selten gesehenen Aspekt gebracht. Jedenfalls bei Bagatellschäden (im konkreten Fall unter 700 Euro) seien die Verbringungskosten bei fiktiver Abrechnung nicht zu ersetzen. Es sei gerichtsbekannt, dass Lackierarbeiten bei kleinen Schäden oft in der Werkstatt selbst und nicht in einer externen Lackiererei repariert würden.  

    Beachten Sie: Ob das so richtig ist, kann dahingestellt bleiben. Vorgänge fiktiver Abrechnung betreffen den professionellen Kfz-Betrieb in aller Regel bei der unreparierten Inzahlungnahme von beschädigten Autos. Schäden dieser Größenordnung sind wohl nur in den seltensten Fällen Anlass für einen Fahrzeugwechsel. (Urteil vom 6.11.1006, Az: 2 C 403/06) (Abruf-Nr. 063462)  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2006 | Seite 2 | ID 97992