04.05.2009 | Versicherer schalten Sachverständige aus
Sachverständige noch zeitgemäß?
Manche Versicherungen arbeiten immer intensiver daran, den freien Sachverständigen auszuschalten. Das ist Grund genug, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Werkstatt an der Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen festhalten sollte.
Indizien für die Bedeutung der Sachverständigen
Es gibt einige Indizien für die Bedeutung der Sachverständigen in der Schadenregulierung.
Versicherer suchen sich ihre eigenen Sachverständigen
Im aktuellen Kundenmagazin eines großen Lieferanten von Kalkulationsdaten findet sich zum Beispiel die ganzseitige Anzeige einer Versicherung. Gesucht werden 14 Kfz-Sachverständige im Außendienst. Laut Stellenanzeige handelt es sich nicht um Ersatzbedarf, sondern es geht um den Ausbau der eigenen Sachverständigenorganisation. Einen deutlicheren Beleg, dass auch die Versicherungen den Sachverständigen für unverzichtbar halten, kann es kaum geben. Die entscheidende Frage ist, was er leisten soll. Soll er Schäden neutral bewerten oder ist er konsequent den Interessen des Versicherers verpflichtet? Im Aufgabenprofil der Anzeige gibt es den Punkt „Einleitung von Maßnahmen zur Schadenminderung“ und auch den Punkt „Technischer Ansprechpartner für unsere Partnerwerkstätten“.
Bagatellgrenze für Schadengutachten gering
Der BGH sieht die Bagatellgrenze für die Einholung von Schadengutachten bei etwa 700 Euro (Urteil vom 30.11.2004, Az: VI ZR 365/03; Abruf-Nr. 043098). Damit liegt er in seiner Einschätzung der Bedeutung des Sachverständigen fernab aller Einstiegshürden, die die Versicherer gerne sehen möchten. Und dabei haben sich die Richter sicher etwas gedacht.
Gutachten verhindert im Einzelfall Schwierigkeiten
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