01.03.2006 | Versicherung kürzen zunehmend
Sachverständigenhonorar nach Zeit oder nach Schadenhöhe?
Mit zunehmender Intensität streiten einige Versicherungen nun auch um die Sachverständigenhonorare. Darüber hatten wir bereits berichtet. Stets geht es um die Frage, ob eine an der Schadenhöhe orientierte Honorartabelle in Ordnung geht (analog der Streitwertabrechnung bei Rechtsanwälten) oder ob der Gutachter nur seinen Zeitaufwand abrechnen darf. Teilweise nimmt die Schärfe des Streits zu.
OLG Naumburg droht Versicherung Zwangsgeld an
Das OLG Naumburg hat einer Versicherung bei Zwangsgeldandrohung untersagt, den Kunden eines Gutachters gegenüber zu behaupten, dessen Rechnungen seien überhöht und es gebe Schwierigkeiten mit der Abrechnung (Urteil vom 20.1.2006, Az: 4 U 49/05; Abruf-Nr. 060586).
Gleichzeitig hat es die Versicherung zur Zahlung des Honorars auf Basis der von der Schadenhöhe abhängigen Rechnung verurteilt. Eine solche Rechnung sei im Zusammenhang mit der Honorartabelle des Sachverständigen entgegen der Annahme der Versicherung prüfbar. Mit einer Honorarhöhe von 10,79 Prozent – bezogen auf die Schadenhöhe – liege auch kein offenkundiges Missverhältnis vor.
AG Dresden segnet Abrechnung auf Basis der Schadenhöhe ab
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