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  • 01.03.2006 | Vorsicht bei Erstellung des Gutachtens

    Auffahrunfall mit drei Beteiligten

    Bei Auffahrunfällen mit drei Beteiligten ist Streit vorprogrammiert. Der Mittlere trägt vor, aufgeschoben worden zu sein, der Hintermann dagegen will aufgefahren sein, nachdem der Mittlere aufgefahren ist.  

     

    Wenngleich alles dafür spricht, dass sich die Werkstatt aus diesen Fragen tunlichst heraushält, ist bei der Erstellung des Gutachtens aufzupassen: Der Gutachter – und da sind Sie ja oft der erste Ansprechpartner – sollte Fakten schaffen, dass beide Varianten mit dem Gutachten bearbeitet werden können. Sonst könnte es irgendwann zu spät sein.  

     

    Was sollte beachtet werden?

    Bei der Erstellung des Gutachtens sollten die folgenden Punkte beachtet werden:  

     

    • Der Frontschaden und der Heckschaden sollten getrennt kalkuliert werden. Das kann auch in einem Gutachten geschehen.