01.03.2006 | Vorsicht bei Erstellung des Gutachtens
Auffahrunfall mit drei Beteiligten
Bei Auffahrunfällen mit drei Beteiligten ist Streit vorprogrammiert. Der Mittlere trägt vor, aufgeschoben worden zu sein, der Hintermann dagegen will aufgefahren sein, nachdem der Mittlere aufgefahren ist.
Wenngleich alles dafür spricht, dass sich die Werkstatt aus diesen Fragen tunlichst heraushält, ist bei der Erstellung des Gutachtens aufzupassen: Der Gutachter – und da sind Sie ja oft der erste Ansprechpartner – sollte Fakten schaffen, dass beide Varianten mit dem Gutachten bearbeitet werden können. Sonst könnte es irgendwann zu spät sein.
Was sollte beachtet werden?
Bei der Erstellung des Gutachtens sollten die folgenden Punkte beachtet werden:
- Der Frontschaden und der Heckschaden sollten getrennt kalkuliert werden. Das kann auch in einem Gutachten geschehen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig