05.08.2010 | Wertminderung
Wertminderung auch bei acht Jahre altem Auto möglich
Auch bei einem acht Jahre alten Pkw mit etwa 106.000 km Laufleistung kann eine Wertminderung entstehen (LG Kiel, Beschluss vom 15.2.2010, Az: 1 S 107/09).
Beachten Sie: Der Beschluss der Berufungskammer des LG Kiel zeigt deutlich: Wertminderung passt in kein Schema. Jedes Auto ist einzeln zu beurteilen. Der Sachverstand des Gutachters ist der Maßstab, irgendwelche Eckwerte oder Tabellen sind es dagegen nicht.
Unser Service: Beachten Sie den Textbaustein 271.
Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 4 | ID 137626