04.06.2009 | Wertminderung
Wertminderung auch für Fahrschulwagen
Für die Zuerkennung einer Wertminderung ist es ohne Relevanz, dass das beschädigte Fahrzeug als Fahrschulwagen genutzt wird (AG Nürnberg, Urteil vom 20.1.2009, Az: 31 C 5330/08; Abruf-Nr. 091675).
Beachten Sie: In dem auf einer fiktiven Abrechnung beruhenden Verfahren hat es der Versicherer auch mit dem Argument versucht, die Reparatur könne vollständig und fachgerecht erfolgen, verborgene Mängel seien dann ausgeschlossen. Ganz richtig hat das Gericht aber darauf verwiesen, dass es nicht um eine technische Wertminderung gehe, sondern um eine merkantile.
Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 2 | ID 127557