12.01.2009 | Wettbewerbsrecht
Keine Revision gegen Urteil des LG Weiden
In Ausgabe 12/2008 (Seite 7) haben wir über ein Urteil des LG Weiden berichtet. Danach ist die Einflussnahme der eintrittspflichtigen Versicherung auf den Geschädigten wettbewerbswidrig und damit unwirksam, wenn sie unter wirtschaftlichem Druck erfolgt. Das Gericht hatte die Revision zum BGH ausdrücklich zugelassen.Die betroffene Versicherung hat davon jedoch keinen Gebrauch gemacht. Daraus kann der Schluss gezogen werden: Sie sah die Gefahr, dass der BGH das Urteil bestätigt. Dann wäre der Schadensteuerung ein herber Schlag mit bundesweiter Bedeutung versetzt worden. Das Risiko schien offenbar zu groß. Nun bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte der Linie anschließen, wenn Anwälte das Urteil in laufenden Verfahren vorlegen.
Quelle: Ausgabe 01 / 2009 | Seite 6 | ID 123835