11.05.2010 | Wichtige Anforderungen an das Gutachten
Auffahrunfall mit drei Beteiligten
Bei Auffahrunfällen mit drei Beteiligten ist Streit vorprogrammiert. Der mittlere Beteiligte trägt oft vor, aufgeschoben worden zu sein, der Hintermann hingegen will aufgefahren sein, nachdem der mittlere Beteiligte selbst aufgefahren ist.
Auch wenn alles dafür spricht, dass sich die Werkstatt aus diesen Fragen heraushält, ist bei der Erstellung des Gutachtens aufzupassen: Der Gutachter sollte Fakten schaffen, damit beide Varianten mit dem Gutachten bearbeitet werden können. Sonst könnte es irgendwann zu spät sein.
Getrennte Kalkulation von Heck- und Frontschaden
Der Frontschaden einerseits und der Heckschaden andererseits sollten getrennt kalkuliert werden. Das kann auch in einem Gutachten geschehen. Ebenfalls sollte eine Angabe zum Fahrzeugwert nach dem Frontschaden nicht fehlen. Denn gegebenenfalls hat der Heckaufprall ja nur eine Reduzierung des Restwerts verursacht.
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