· Fachbeitrag · Haftpflicht
Schaden mit Auslandsbezug: Fehler in der Annahmesituation vermeiden
| Die Urlaubssaison ist wieder die Saison für Unfälle mit Auslandsbezug. Das sind wohl ausnahmslos Fälle für anwaltliche Unterstützung. Dennoch darf in der Unfallannahmesituation kein Fehler gemacht werden. Erfahren Sie worauf Sie achten sollten. |
Es gilt das Recht des Landes, auf dessen Boden der Unfall geschah
Die erste Frage ist regelmäßig die nach dem anwendbaren Recht. Der Grundsatz: Es gilt das Recht des Unfallortes (lex loci). Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchem Land die Beteiligten stammen: Stoßen also ein Niederländer und ein Deutscher in Belgien zusammen, gilt belgisches Recht.
Wichtig | In der Regel ist in jedem europäischen Land das Schadenersatzrecht kleinlicher als das in Deutschland.
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