· Fachbeitrag · Haftpflicht
Wenn das Nachbarfahrzeug brennt
| Gerät ein abgestelltes Fahrzeug durch einen technischen Defekt in Brand, entsteht der Brand „beim Betrieb“ dieses Fahrzeugs. Schäden, die in der Umgebung und damit auch an einem daneben abgestellten Wagen entstehen, sind daher vom Haftpflichtversicherer des schadenstiftenden Fahrzeugs zu tragen, urteilte das OLG Karlsruhe (Beschluss vom 9.3.2015, Az. 9 W 3/15, Abruf-Nr. 144353 ). |
PRAXISHINWEIS | Der Betroffene hat also die Wahl, ob er mit seinem eigenen Teilkaskoversicherer abrechnet oder mit dem Schadenverursacher.
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Beachten Sie | Wie alle Beiträge zur Haftungslage soll auch dieser nur zur Information für die Auftragsannahmesituation dienen. Mischen Sie sich nie in Haftungsdiskussionen ein. Damit verstoßen Sie gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Außerdem ist das alles nicht einfach. Das ist Anwaltssache.
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