05.08.2019 · Nachricht · Haftung
Aufgewirbelt oder von der Ladefläche gefallen: Egal!
| Ist der Gegenstand, der das hinterherfahrende Fahrzeug beschädigt hat, entweder vom vorausfahrenden Lkw aufgewirbelt worden oder von der Ladefläche gefallen, muss nicht geklärt werden, welche der beiden Varianten es war. Denn in beiden Varianten greift die vom Lkw ausgehende Betriebsgefahr (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2019, Az. I-1 U 170/16, Abruf-Nr. 210225 ). |
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