16.04.2018 · Nachricht · Haftung
Autobahn: Mithaftung bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit
| Wer auf der Autobahn mit mindestens 160 km/h mit einem Spurwechsler kollidiert, kann wegen Überschreitens der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h den Unabwendbarkeitsnachweis nicht erbringen. Er haftet zu 40 Prozent aus Betriebsgefahr mit, entschied das OLG Naumburg (Urteil vom 04.01.2018, Az. 2 U 27/17, Abruf-Nr. 200446 , eingesandt von Rechtsanwalt Michael Brand, München). |
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