· Fachbeitrag · Haftung
Baumsturz auf Fahrzeug - Eigentümer haftet für Standsicherheit
| Stürzt ein Baum ohne erkennbaren Anlass auf ein Fahrzeug, muss der Grundstückseigentümer beweisen, dass er den Baum zweimal jährlich, einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand, von einem Fachmann hat untersuchen lassen und dass dabei keine Hinweise für eine fehlende Standsicherheit vorlagen. Ansonsten haftet er als Verkehrssicherungspflichtiger für den entstandenen Schaden (LG Magdeburg, Urteil vom 26.4.2012, Az. 9 O 757/10). |
Beachten Sie | Wie alle Beiträge zur Haftung dient auch dieser nur Ihrer Orientierung. Mischen Sie sich niemals in Haftungsfragen ein.
Quelle: Ausgabe 07 / 2012 | Seite 6 | ID 34308740