· Fachbeitrag · Haftung
Betriebsgefahr für überholendes Fahrzeug in einer Autobahnbaustelle erhöht!
| Die Betriebsgefahr eines im Baustellenbereich einer Autobahn überholenden Fahrzeugs ist erhöht. Wenn unklar bleibt, welches von zwei sich berührenden Fahrzeugen aus der Spur kam, wird gequotelt. Den Überholer kann dabei die höhere Haftung treffen, entschied das AG Duisburg. |
Ein Modethema - aber mit Haftungsfolgen
Das Thema der Überholspuren in Autobahnbaustellen ist zurzeit in aller Munde, seit die Behörden den Bußgeldtatbestand der Überbreite entdeckt haben. In nahezu allen dieser Baustellen gilt für die Überholspur eine maximal erlaubte Fahrzeugbreite inklusive der Außenspiegel von zwei Metern.
- Wer - wie fast jeder, der keinen Kleinwagen fährt - mit mehr als zwei Meter Fahrzeugbreite unterwegs ist, darf da gar nicht fahren. Wer verboten fährt, ist nahezu immer mit erhöhter Betriebsgefahr unterwegs.
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