· Fachbeitrag · Haftung
BGH-Urteil sorgt für große Unruhe bei Unfällen mit Anhängern
| Ende 2010 hat der Versicherungssenat des BGH ein Urteil gefällt, das zunächst jedenfalls für den Leserkreis dieses Informationsdienstes harmlos wirkte. Jetzt stiftet es aber einige Unruhe, sodass wir es, nicht zuletzt vor dem Hintergrund mehrerer Leserfragen, näher beleuchten wollen. Es geht um Unfälle, die von Gespannen aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger verursacht werden und deren versicherungsrechtliche Abwicklung. |
Das faktische Grundproblem
Ein Anhänger, der im Straßenverkehr hinter einem Kraftfahrzeug benutzt wird, ist versicherungspflichtig. Lediglich für einige sehr langsam genutzte landwirtschaftliche Anhänger gibt es insoweit Ausnahmen.
Die alte Rechtslage ...
Nach der bis zum Jahr 2002 geltenden Rechtslage war jedoch bei einem Gespannunfall immer und ausschließlich die Versicherung des Zugfahrzeugs eintrittspflichtig, auch wenn die Kollision mit dem Anhänger stattfand. Entsprechend waren die Versicherungsbedingungen gestrickt. Das galt sogar, wenn der Anhänger nicht mehr mit der Zugmaschine verbunden war, zum Beispiel wenn er sich während der Fahrt löste oder beim Abhängen - bei Gefälle - außer Kontrolle geriet.
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