· Fachbeitrag · Haftung
Fahrzeugbrand in der Werkstatt drei Tage nach Abstellen
| Steht ein Fahrzeug bereits drei Tage in der Werkstatt, bevor es aus ungeklärten Gründen zu brennen beginnt, muss der Haftpflichtversicherer des Fahrzeugs nicht für den Schaden an der Werkstatteinrichtung aufkommen. In diesem Fall hat sich nach Ansicht des OLG Düsseldorf keine für den Betrieb des Fahrzeugs typische Gefahr verwirklicht (Urteil vom 14.9.2010, Az: I-1 U 6/10; Abruf-Nr. 103821 ). |
PRAXISHINWEIS | Der Teilkaskoversicherer muss jedoch für den Schaden am Fahrzeug aufkommen. Denn dafür ist nur erforderlich, dass der Wagen durch einen Brand zu Schaden kommt. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 6 | ID 27839280