· Fachbeitrag · Haftung
Kann die gegnerische Haftpflicht den beim Unfall Geschädigten auf seine Vollkasko verweisen?
| Ein Leser fragt, ob die gegnerische Haftpflicht den beim Unfall Geschädigten auf seine Vollkasko verweisen kann, wenn sie selbst Ihrem Versicherungsnehmer (dem Schädiger) gegenüber leistungsfrei ist. Unsere Antwort: Das „Verweisungsprivileg“ des Versicherers macht das in der Tat in engen Grenzen möglich, und es gelten einige Besonderheiten. |
FRAGE: Der Unfallgegner unseres Kunden war zum Unfallzeitpunkt stark betrunken und er ist geflüchtet. Er wurde aber gestellt. Nun weigert sich seine Haftpflichtversicherung, den Schaden zu bezahlen, und meint, unser Kunde müsse seine Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Stimmt das?
UNSERE ANTWORT: Das kann zum Teil richtig sein. Es geht um das sogenannte Verweisungsprivileg des leistungsfreien Haftpflichtversicherers.
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