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  • 08.03.2021 · Nachricht · Haftung

    Mit Fremdfahrzeug eigenes Kfz beschädigt: Keine Halterhaftung

    | Wer das eigene Fahrzeug mit einem fremden Fahrzeug beschädigt, muss im Hinblick auf die Abrechnungsmöglichkeit mit dem Haftpflichtversicherer des schädigenden Fahrzeugs vorsichtig sein. Je nach Fall kann die verschuldensunabhängige Halterhaftung aus der sog. Betriebsgefahr ausgeschlossen sein, sodass der Versicherer des Schädigerfahrzeugs nicht eintrittspflichtig ist. Das lehrt ein soeben vom BGH entschiedener Fall. |