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  • · Fachbeitrag · Kasko

    Echo auf den Wegfall des SV-Verfahrens

    | In der Dezember-Ausgabe 2016 hat UE über die Änderung in § 309 BGB berichtet, die voraussichtlich den Wegfall des Sachverständigenverfahrens in der Kaskoversicherung bedeutet. Bei den Lesern fiel das Echo darauf unterschiedlich aus: Die Freude über den Wegfall eines Hindernisses überwog. Es gab aber auch eine kritische Stimme. |

     

    Ein Sachverständiger schrieb, er habe seine Kunden konsequent dazu gebracht, bei Kaskokürzungen das Sachverständigenverfahren einzuleiten. Das habe in nahezu allen Fällen dazu geführt, dass der Versicherer sofort eingeknickt sei und nachgezahlt habe. Daher halte er den Wegfall des Verfahrens für ungünstig.

     

    PRAXISHINWEIS | Wer genauso denkt, muss wissen: Solange das Sachverständigenverfahren im Kaskovertrag vorgesehen ist, kann es durchgeführt werden. Denn nur wenn sich der Versicherungsnehmer auf die Unwirksamkeit der Klausel beruft, ist es unzulässig. Wer es aber nutzen will, muss es lediglich unterlassen, sich auf die Unwirksamkeit der Klausel zu berufen.