12.03.2015 · Fachbeitrag · Kasko
Erfundene Rechnung kostet Kaskoanspruch
| Wer durch Vorlage einer Reparaturrechnung vortäuscht, dass eine Reparatur vorgenommen wurde, täuscht den Kaskoversicherer arglistig. Er verliert damit nach Ansicht des OLG Hamm seinen Anspruch gegen den Versicherer auch dann, wenn er in gleicher Höhe fiktiv abrechnen könnte (OLG Hamm, Urteil vom 11.4.2014, Az. 20 U 171/13, Abruf-Nr. 143960 ). |
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