· Fachbeitrag · Kasko
Feuerwerkskörper explodiert an Silvester auf einem Fahrzeugdach
| Man liest viel über das, was an Silvester so alles im Umgang mit Feuerwerkskörpern passiert. Bei der Frage eines „UE“-Lesers geht es zum Glück nur um einen Schaden an einem Fahrzeug. |
Frage: Ein Feuerwerkskörper wurde in der Silvesternacht von einem Autodach aus abgefeuert und hat dort eine Delle hinterlassen. Welcher Teil der Kfz-Versicherung kommt für den Schaden auf? Der Versicherungsmakler meint, es sei ein Explosionsschaden (Teilkasko), der Versicherer meint, es sei eine mutwillige Beschädigung (Vollkasko). Der Kunde möchte verständlicherweise den Schaden wegen der niedrigeren Selbstbeteiligung und wegen der Rabattunschädlichkeit über die Teilkasko abwickeln. Geht das?
Antwort: Unter der Voraussetzung, dass die Delle tatsächlich durch die Explosion und nicht etwa durch ein schwungvolles Aufstellen des Feuerwerkskörpers auf das Blech entstanden ist, ist die Teilkasko eintrittspflichtig. Denn das ist sowohl ein Explosionsschaden als auch eine mutwillige Beschädigung.
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