· Fachbeitrag · Kasko
Gleichmäßigkeitsfahrt und Rennsportklausel
| Eine Gleichmäßigkeitsprüfung, bei der der Sieg nicht von der Erreichung einer Höchstgeschwindigkeit abhängt, ist keine vom Kaskoversicherungsschutz ausgeschlossene Fahrtveranstaltung nach Ziffer A.2.16.2 AKB 2008 (OLG Frankfurt (Urteil vom 15.10.2014, Az. 7 U 202/12; Abruf-Nr. 143348 ). |
Es geht hier um die Rennsportklausel in den Muster AKB 2008. Wie von „UE“ bereits berichtet, haben verschiedene Versicherer die Klausel zwischenzeitlich deutlich verschärft. Jeder Unfall auf einer Rennstrecke führt nach der neuen Klausel zum Verlust des Versicherungsschutzes in der Kaskoversicherung. Der Anlass sind Reglements wie das einer sogenannten Gleichmäßigkeitsfahrt. Bei der gewinnt der, der zwei Runden mit der geringsten Zeitdifferenz fährt. Bei gleicher Differenz gewinnt der, dem das bei höherer Geschwindigkeit gelungen ist. Die Folge ist, dass eben doch schnellstmöglich gefahren wird, obwohl es nach den Regeln nicht darauf ankommt.
PRAXISHINWEIS | Bei aktuellen Fällen muss also geprüft werden, welche Klausel vereinbart ist. Noch besser tut man das, bevor man auf eine Rennstrecke fährt. Denn nach der „erweiterten Rennsportklausel“ ist meist nur noch das Fahrsicherheitstraining vom Versicherungsschutz umfasst. Aus solchen Streitigkeiten sollten Sie sich allerdings als Werkstatt dringend heraushalten. |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Erweiterte ‚Motorsport-Rennstrecken-Klausel‘ wirksam“, UE 6/2014, Seite 15