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  • · Fachbeitrag · Kasko

    Kasko-Versicherer verlangt Zahlungsnachweis über Werkstattbindungsabzug - zurecht?

    | Rund um die Kaskoversicherung mit Werkstattbindung prallen viele Interessen aufeinander. Die Stammwerkstatt möchte den Auftrag trotz der Werkstattbindung. Der Kunde möchte oft nichts zuzahlen müssen. Und der Versicherer muss dafür sorgen, dass seine Partnerwerkstätten auch etwas vom großen Kuchen abbekommen. Immerhin sind sie ihm bei den Preisen oft sehr deutlich entgegengekommen und erwarten dafür Volumen. Aus diesem Spannungsbogen stammt die nachfolgende Leserfrage. |

     

    Frage: Unser Kunde hat eine Kaskoversicherung mit Werkstattbindung. Als er einen Unfallschaden hatte, ist er dennoch zu uns gekommen. Die im Vertrag vorgesehene Sanktion ist „15 Prozent Abzug von der Rechnung“ zusätzlich zur Selbstbeteiligung. Der Kasko-Versicherer verlangt einen Zahlungsnachweis:

     

    „Sie haben uns die Reparaturrechnung einer Werkstatt eingereicht, die wir nicht ausgewählt haben. Da Sie verpflichtet gewesen wären, sich im Schadenfall vor Erteilung des Reparaturauftrages mit uns in Verbindung zu setzen und uns die Auswahl der Werkstatt zu überlassen, haben Sie gegen Ihre Vertragspflichten verstoßen. Wir sind daher berechtigt, 15 Prozent von der Rechnung abzuziehen und werden den Schadenfall wie folgt abrechnen: (Hier steht dann das Zahlenwerk). Dieser Betrag kommt zur Auszahlung, wenn Sie uns durch Übersendung von Zahlungs- oder Überweisungsbelegen nachgewiesen haben, dass Sie den Kürzungsbetrag und die Selbstbeteiligung an die ausführende Werkstatt bezahlt haben.“