· Fachbeitrag · Kasko
Kürzungen bei Kasko: Was geht, was nicht? Muss der Kunde ran oder kann die Werkstatt fordern?
| Über mehrere Ausgaben verstreut hat UE in den letzten Monaten über die neuen Entwicklungen bei der Durchsetzung von Kaskoansprüchen berichtet. Der folgende Beitrag fasst die einzelnen Information nun systematisch zusammen. Er zeigt Ihnen, wo die Fallstricke liegen sind und wie man ihnen aus dem Weg gehen kann kann - oder eben nicht. |
Kasko kein einheitliches Recht, es kommt auf den Vertrag an
Gebetsmühlenartig wiederholt konnten Sie in UE lesen: Anders als beim Haftpflichtschaden, wo das Recht für jede Konstellation von Unfallbeteiligten im Grundsatz gleich ist, ist die Rechtslage bei Kaskoschäden immer davon abhängig, wie der jeweilige Anspruch im Kaskovertrag geregelt ist.
Dabei gilt: Alles, was im Detail geregelt ist, folgt dieser Regelung. Ansonsten ist das Haftpflichtschadenrecht die Auslegungshilfe für den Begriff der „erforderlichen Kosten der Reparatur“ (BGH, Urteil vom 11.11.2015, Az. IV ZR 426/14, Abruf-Nr. 145782).
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