· Fachbeitrag · Kasko
Wenn der Kaskoversicherer mit einem Prämienrückstand aufrechnet
| Darf der Kaskoversicher im Rahmen der Erstattung von Unfallkosten mit einem Prämienrückstand des Versicherungsnehmers (VN) aufrechnen? Wenn ja, in welchen Fällen? Lesen Sie nachfolgend die Antworten und warum Werkstätten im Abtretungsfall auf der Hut sein müssen. |
VN zahlt Versicherungsprämie nicht pünktlich
Alle Jahre wieder kurz nach dem Jahreswechsel entsteht Unruhe. Denn nicht jeder Kunde zahlt Anfang des Jahres seine Versicherungsprämie pünktlich. Manchmal ist das Konto für die Abbuchung der Kaskoversicherung nicht ausreichend gedeckt. Bei einer Erstprämie ist Zahlungsverzug anspruchsvernichtend. Bei einer Folgeprämie ist es nicht ganz so schlimm.
Denn wenn der Kunde mit einer Folgeprämie in Verzug gerät, bekommt er zunächst eine Mahnung. Zahlt er dann immer noch nicht, bekommt er eine „qualifizierte Mahnung“ mit Androhung des Verlusts des Versicherungsschutzes. Und solange der Stichtag aus der qualifizierten Mahnung noch nicht erreicht ist, besteht noch Versicherungsschutz.
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