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  • 27.08.2021 · Nachricht · Kaskoversicherung

    OLG Karlsruhe stellt Kaskoschutz bei Fahrlässigkeit klar

    | Liegt der Auslöser eines Unfalls in einer Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, muss der Vollkaskoversicherer für den Unfallschaden dennoch eintreten. Denn die Vollkaskoversicherung gewährt Versicherungsschutz gerade in den Fällen, in denen der Versicherungsnehmer durch eigenes fahrlässiges Verhalten zum Unfallereignis beigetragen hat, so die Klarstellung durch das OLG Karlsruhe. |